Unter dem Begriff Musikbildunglassen sich verschiedene Aus– und Fortbildungsgänge modular zusammenstellen. Deren Inhalte und Dauer werden nach den jeweiligen Voraussetzungen und Interessenlagen individuell abgesprochen.
Im Falle eines Studiums an der Akademie steht zu Beginn ein ausführliches Gespräch, in dessen Verlauf die Eignung des Interessenten für das erstrebte Studienziel beurteilt wird. In den Bereichen Instrumental– bzw. Vokalausbildung, Musiktheater ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Die Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen, in dem die studierten Bereiche - deren Umfang und Dauer - genannt und die erzielten Leistungen festgehalten werden. Die Prüfungen werden unter Mitwirkung von Professoren mit Hochschulprüfungsberechtigung abgenommen.